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	<title>Blog zum Kündigungsrecht&#187; Rechtsschutz</title>
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	<description>Kündigungsrecht in Berlin und bundesweit</description>
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		<title>Rechtsschutzversicherungen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 18:30:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Leider heisst Recht haben nicht zwangsläufig auch Recht bekommen. Wegen des nicht kalkulierbaren Prozeßrisikos verzichten viele Leute darauf, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, weil sie befürchten auf den hohen Prozesskosten sitzen zu bleiben. In diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung von großem Nutzen sein. Mit dieser kann man seine Rechte geltend machen, ohne die Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider heisst Recht haben nicht zwangsläufig auch Recht bekommen. Wegen des nicht kalkulierbaren Prozeßrisikos verzichten viele Leute darauf, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, weil sie befürchten auf den hohen Prozesskosten sitzen zu bleiben. In diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung von großem Nutzen sein. Mit dieser kann man seine Rechte geltend machen, ohne die Kosten fürchten zu müssen, denn diese hält einem den Rücken frei.<br />
Allerdings sind auch einige Ausnahmen zu beachten, bei denen die <a href="http://www.rechtsschutzinfos.de/" target=_blank">Rechtsschutzversicherung</a> die Kosten nicht übernimmt. So zahlt die Versicherung beispielsweise nur bei guten Erfolgsaussichten der Klage. Nur dann werden Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten übernommen, bei einer von vornherein aussichtlosen Klage nicht.</p>
<p>Im Arbeitsrecht ist zudem zu beobachten, dass sich Rechtsschutzversicherer oft weigern, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Trotzdem kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein, um einem zumindest einen Teil der Kosten abzunehmen. Den Rest muss man dann allerdings selbst zahlen. </p>
<p>Zu beachten ist auch, dass in Urteilsverfahren der ersten Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren kein Anspruch der gewinnenden Partei auf Erstattung der Anwaltskosten besteht. Dies ergibt sich aus § 12a ArbGG!</p>
<p><a href="http://www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung.html" target="_blank"><img src="http://cdn.finanzen.de/banner/comic/Gericht_400x300.jpg" border="0" alt="" /></a></p>
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