Alter ist bei der Sozialauswahl stärker zu gewichten als die Anzahl der Kinder

2011/03/07 – 14:50

Ist im Rahmen einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung zwischen einem jüngeren Arbeitnehmer mit Kindern (vorliegend einer 35-jährigen Person mit zwei Kindern) und einem älteren kinderlosen Arbeitnehmer (vorliegend eine 53-jährige Person) auszuwählen, ist die Kündigung des älteren Arbeitnehmer unwirksam. Der jüngere Arbeitnehmer hat im Gegensatz zum älteren viel bessere Chancen alsbald eine neue Arbeit zu finden, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Unterhaltpflichten für die Kinder gar nicht beeinträchtigt werden.

LAG Köln, Urteil vom 18. Februar 2011 – 4 Sa 1122/10 – Pressemitteilung Nr. 4/2011

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