Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Äußerung “Jawohl mein Führer” unwirksam

2011/06/02 – 11:12

Ein Bereichsleiter eines Lebensmittel-Discounters hatte eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten, nachdem er einem Vorgesetzten gegeüber auf eine Weisung mit dem sarkastischen Ausspruch “Jawohl, mein Führer” geantwortet hatte.
Der Bereichsleiter entschuldigte sich zwar später, erhielt aber dennoch eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Koblenz und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Sowohl die Richter in Koblenz als auch in Mainz werteten zwar die Anrede mit “Jawohl, mein Führer” als beleidigend und nicht hinnehmbar, die Kündigung aber sahen die Richter als überzogen an.
Nach ihrer Auffassung wäre eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber der Kündigung angemessen und ausreichend gewesen.

Urteil des LAG Mainz

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