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	<title>Blog zum Kündigungsrecht&#187; anwalt</title>
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	<description>Kündigungsrecht in Berlin und bundesweit</description>
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		<title>Mir wurde gekündigt, was muss ich jetzt tun?</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 11:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Klage]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer von existentieller Bedeutung. Um so wichtiger ist es, die geltende Rechtslage zu kennen und schnell zu reagieren. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss ggf. eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Versäumt man diese Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, läuft oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer von existentieller Bedeutung. Um so wichtiger ist es, die geltende Rechtslage zu kennen und schnell zu reagieren. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss ggf. eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Versäumt man diese Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, läuft oft überhaupt nichts mehr.</p>
<p><strong>Was muss man wissen?</strong></p>
<p>Zunächst einmal, dass die Schriftform der Kündigung eingehalten worden sein muss, um überhaupt Wirkung zu entwickeln.</p>
<p>Dann ist zu überprüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz auf das eigene Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Dies hängt ab von der Beschäftigungsdauer und der Mitarbeiterzahl im Betrieb.</p>
<p>Erst dann stellt sich die Frage nach dem <a href="http://www.kuendigungsschutzrecht.com/kuendigungsgrunde/">Kündigungsgrund</a>. Man unterscheidet hier zwischen der verhaltensbedingten, der personenbedingten und der betriebsbedingten Kündigung.</p>
<p>Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren und zwar außergerichtlich durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder gerichtlich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage.</p>
<p>Eine solche Klage ist immer auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gerichtet, da eine unmittelbare Klage auf Abfindung nach deutschem Recht nicht möglich ist. Erst im Verlauf des Gerichtsverfahrens wird in der überwiegenden Zahl der Verfahren eine Vereinbarung zwischen den Parteien in Form eines gerichtlichen Vergleichs geschlossen.</p>
<p><strong>Was sollte man tun?</strong></p>
<p>In der Situation nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung muss zunächst darüber entschieden werden, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden soll&#8230;</p>
<p><a title="Kündigungsschutzklage" href="http://kündigung-berlin.de/kuendigungsschutzklage" target="_self">Weiterlesen</a></p>
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