Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer

Thursday, February 18th, 2010

Ein Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. Ansonsten begeht der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzungen, die eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen kann. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 667/02) am Beispiel eines Arbeitnehmers fest, der die betriebliche Durchschnittsleistung um 40 – 50 ...