Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion
Monday, January 30th, 2012Die Kündigung eines bei einem Pharmaunternehmen beschäftigten Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, ist wirksam. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das AGG besteht nicht. Die Kündigung ist nicht willkürlich und verstößt deshalb nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Dem Arbeitgeber ...